Nässe im Gebäude

Gutachten Nr. 009-YYY
Auftraggeber: [Name der] Versicherungs AG, vertreten durch Herrn [Name] Schadennummer: 90 H 09 – [Nummer] Versicherungsnehmer: [Name], [Anschrift] Anspruchsteller: [Name] GmbH, [Anschrift]

Aufgabenstellung:

Dokumentation des Schadens, Stellungnahme zur Schadensursache, Maßnahmen und Kosten der Schadensbeseitigung, Verschulden

Inhalt: 31 Seiten
Schadensakte der Versicherung: 2 Seiten
Fotodokumentation: 30 Fotos

Die Thermographie zeigt anschaulich die Durchfeuchtung der Wände.

Ergebnisse:

Die Kostenschätzung mit Leistungsbeschreibung ergibt eine Bruttosumme von rund 56.300 Euro.

Zusammenfassung:

Die Firma [Name] erneuerte die Flachdächer der Verwaltungs- und Produktionsgebäude des Anspruchstellers. Im Rahmen dieser Erneuerung ist es in der Nacht vom 01.11.2009 auf den 02.11.2009 zu einem Wassereintritt in das Verwaltungsgebäude gekommen. Ursache des Wassereintritts waren mechanische Beschädigungen und undichte Stöße der Notabdichtung des Flachdachs. Der Einbau der Notabdichtung ist durch den Subunternehmer [Name] erfolgt.

Zur Schadensbeseitigung sind folgende Maßnahmen erforderlich: Aufstellung eines Baustromverteilers. Im Eingangsbereich ist die abgehängte Gipskartondecke aufgrund der durchfeuchteten Mineralwolle auszubauen und zu erneuern. In sämtlichen Räumen sind die durchfeuchteten Deckenplatten auszutauschen. Der Deckenhohlraum ist künstlich zu trocknen. Die durchfeuchteten Wandschotts aus Mineralwolle sind zu ersetzen. Die Dämmung der Trapezblechdecke ist auf Durchfeuchtung zu überprüfen und auszutauschen. Die durchfeuchteten Ständerwände sind zu erneuern, einschließlich des Anstrichs. Die Elektroverkabelung ist durchzumessen und ggf. auszutauschen. Die Brandmeldeanlage ist durchzumessen und ggf. auszutauschen. Die Einbruchmeldeanlage ist durchzumessen und ggf. auszutauschen. Beschädigte und verschmutzte Lamellen sind zu tauschen. Die Klimageräte sind zu überprüfen. Der Teppichboden ist zu reinigen.

Verschulden:

Nach dem Auftrag des Versicherungsnehmers (VN) an den Subunternehmer [Name] hatte dieser die Aufgabe, die ursprüngliche Dachabdichtung auszubauen und zu entsorgen und die Dampfsperre, die gleichzeitig als Notabdichtung dient, einzubauen. Nach den vorliegenden Fotos sind die Schäden an der Dampfsperre auf mechanische Beschädigungen zurückzuführen. Außerdem sollen nach Angabe des VN Stöße offen gewesen sein. Die offenen Bahnenstöße sind auf eine mangelhafte Werkleistung des Subunternehmers zurückzuführen und von diesem zu vertreten.
Die Verantwortung für den Wassereintritt trägt aus Sicht des Unterzeichners der Subunternehmer.

Glashütten, den 18.11.2009
Der Sachverständige[Unterschrift: Dipl.-Ing. Dirk Riehl]