Kurzvorstellung

Dirk Riehl

Dirk Riehl – der Lebenslauf

  • Studium an der Universität Kaiserslautern mit Abschluss (1998) als Dipl.-Ing. für Architektur.
  • Seit 1998 freiberuflich als Sachverständiger tätig.
  • Seit 1998 freier Mitarbeiter für technische Prüfungen bei der Revisions- und Betriebsberatungsgesellschaft Grimm GmbH (RBG).
  • Im Jahr 2000 Eintragung in die Architektenrolle und damit befugt für Planung und Durchführung aller Hochbaumaßnahmen.
  • Beratender Ingenieur für Bauwesen des Landes Hessen seit 2001.
  • Seit 2004: Von der IHK Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.
  • Mitglied im Schlichtungsausschuss der Architektenkammer Hessen zur Erzielung außergerichtlicher Einigung bei Bauschäden.
  • Seit 2010: Fachplaner Energieeffizienz Ingkh.

Das Dirk-Riehl-Leistungsprofil

  • Erstellung von Gutachten im Bereich Bauschäden mit Bewertungen, Kommentaren und Stellungnahmen.
  • Gerichtliche Gutachten.
  • Private Beweissicherungsgutachten.
  • Private Zustandsdokumentation von Gebäuden – beispielsweise zur Dokumentation des IST-Zustands umliegender Gebäude vor Abrissarbeiten.
  • Schiedsgutachten – beispielsweise bei Bauen mit einem Bauträger.
  • Gebäudeüberprüfungen vor dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist: rechtzeitige Bestandsaufnahme eventueller Schäden zur Sicherung der Gewährleistung über die gesetzliche Frist hinaus.

Die Dirk-Riehl-Leistungsbereiche

  • Technische Prüfung von Bauvorhaben bezüglich Qualität, geschuldeter Leistung, tatsächlich erbrachter Leistung.
  • Fachkundige Prüfung von Architektenverträgen.
  • Überprüfung von Architektenhonoraren bezüglich Höhe, Verhältnismäßigkeit, erbrachter Leistungen.
  • Fundierte Instandsetzungsplanung von stark rissgeschädigten sowie älteren und historischen Gebäuden (Denkmalschutz).
  • Gebäudeüberprüfungen in Hinblick auf allgemeine oder spezielle Mängel sowie die Einhaltung sicherheitstechnischer Vorschriften (wie Brandschutz).

Der Kundenkreis

  • Privatkunden mit (nicht durch Medien bedingte) Problemen durch Bauschäden in Wohnungen und Häusern. (Das bedeutet in der Regel, Schäden die nicht durch Elektriker oder Sanitärhandwerker bedingt sind.)
  • Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte.
  • Rechtsanwälte und Notare.
  • Versicherungsgesellschaften.
  • Hausverwaltungen.
  • Immobilienfonds und Banken.