Kurzvorstellung
Dirk Riehl
Dirk Riehl – der Lebenslauf
- Studium an der Universität Kaiserslautern mit Abschluss (1998) als Dipl.-Ing. für Architektur.
- Seit 1998 freiberuflich als Sachverständiger tätig.
- Seit 1998 freier Mitarbeiter für technische Prüfungen bei der Revisions- und Betriebsberatungsgesellschaft Grimm GmbH (RBG).
- Im Jahr 2000 Eintragung in die Architektenrolle und damit befugt für Planung und Durchführung aller Hochbaumaßnahmen.
- Beratender Ingenieur für Bauwesen des Landes Hessen seit 2001.
- Seit 2004: Von der IHK Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.
- Mitglied im Schlichtungsausschuss der Architektenkammer Hessen zur Erzielung außergerichtlicher Einigung bei Bauschäden.
- Seit 2010: Fachplaner Energieeffizienz Ingkh.
Das Dirk-Riehl-Leistungsprofil
- Erstellung von Gutachten im Bereich Bauschäden mit Bewertungen, Kommentaren und Stellungnahmen.
- Gerichtliche Gutachten.
- Private Beweissicherungsgutachten.
- Private Zustandsdokumentation von Gebäuden – beispielsweise zur Dokumentation des IST-Zustands umliegender Gebäude vor Abrissarbeiten.
- Schiedsgutachten – beispielsweise bei Bauen mit einem Bauträger.
- Gebäudeüberprüfungen vor dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist: rechtzeitige Bestandsaufnahme eventueller Schäden zur Sicherung der Gewährleistung über die gesetzliche Frist hinaus.
Die Dirk-Riehl-Leistungsbereiche
- Technische Prüfung von Bauvorhaben bezüglich Qualität, geschuldeter Leistung, tatsächlich erbrachter Leistung.
- Fachkundige Prüfung von Architektenverträgen.
- Überprüfung von Architektenhonoraren bezüglich Höhe, Verhältnismäßigkeit, erbrachter Leistungen.
- Fundierte Instandsetzungsplanung von stark rissgeschädigten sowie älteren und historischen Gebäuden (Denkmalschutz).
- Gebäudeüberprüfungen in Hinblick auf allgemeine oder spezielle Mängel sowie die Einhaltung sicherheitstechnischer Vorschriften (wie Brandschutz).
Der Kundenkreis
- Privatkunden mit (nicht durch Medien bedingte) Problemen durch Bauschäden in Wohnungen und Häusern. (Das bedeutet in der Regel, Schäden die nicht durch Elektriker oder Sanitärhandwerker bedingt sind.)
- Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte.
- Rechtsanwälte und Notare.
- Versicherungsgesellschaften.
- Hausverwaltungen.
- Immobilienfonds und Banken.